2009-02-23 17:24 von Autor
Das Gericht betonte, die Kündigung sei weder sittenwidrig noch
willkürlich. Bis zum Ende der Probezeit könne ein Arbeitsverhältnis
grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes ausgesprochen
werden.
Die Stadt Köln hatte die Entlassung des 50-jährigen mit
dem angeblich ständigen Schweißgeruch des Architekten und dessen
insgesamt ungepflegter Erscheinung begründet. Mit den Leistungen des
Architekten soll die Stadt dagegen zufrieden gewesen sein. Der
Entlassene sah sich durch die Kündigung in seiner Intimsphäre verletzt
und klagte auf Wiedereinstellung.
Quelle: Focus.de